Verfahren

Das Verfahren der Mediation folgt sechs Schritten:

Phase 1: Einführung und Auftragserteilung

Die Parteien erhalten im Einführungsgespräch unverbindlich und kostenlos Informationen über Grundlagen und Ablauf des Mediationsverfahrens. Für den Fall, dass sich die Parteien für die Durchführung einer Mediation entscheiden, werden zwischen den Parteien und dem Mediator ein Mediationsvertrag und eine Honorarvereinbarung geschlossen.

Phase 2: Informations- und Themensammlung

Mit Hilfe des Mediators sondieren die Parteien den Konfliktstoff und ermitteln die klärungsbedürftigen Themen. Dabei ist eine Übereinstimmung der Themen aller Parteien nicht erforderlich.

Phase 3: Interessenklärung

Die Interessenklärung ist das Kernstück der Mediation. Jeder Mensch hat seine Sichtweise von jeweiligen Umständen und Handlungsweisen. Durch die Interessenklärung wird sie für den anderen transparent. Die Interessenklärung fördert mit Hilfe verbesserter Kommunikation das wechselseitige Verstehen und die Akzeptanz unterschiedlicher Sichtweisen. Sie ist somit Grundlage für die Lösungsoptionen und ermöglicht eine Abkehr von eingenommenen Positionen hin zu Einigungsalternativen.

Phase 4: Lösungssuche

Mit Hilfe von verschiedenen Kreativtechniken entwickeln die Parteien unter Einsatz eigener Ideen Lösungsoptionen.

Phase 5: Bewertung der Lösungsoptionen

Unter Berücksichtigung der Realisierbarkeit, der Praktikabilität sowie der Abwägung von Vor- und Nachteilen erfolgt eine Bewertung der Optionen. Gegebenenfalls werden Fachleute für einzelne Fragen hinzugezogen.

Phase 6: Abschluss einer Vereinbarung

Die gefundenen Lösungen werden in einer Mediationsvereinbarung durch den Mediator festgehalten. Sofern der Mediator Anwalt ist, ist diese Vereinbarung rechtsverbindlich, kann gerichtlich durchgesetzt werden oder durch die gesetzlichen Möglichkeiten unmittelbar die Wirkung eines Titels erlangen.

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